Discussion:
Systematische Einkreisungspolitik
(zu alt für eine Antwort)
Rolf Mecker
2008-08-14 20:41:01 UTC
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Die georgische Armee ließ Saakaschwili von israelischen
Militärexperten auf-
und ausbauen. Als Satellit der USA stationierte er 2.000 Mann im Irak
und
mehrere hundert in Afghanistan.
Moskau fürchtet eine systematische Einkreisung durch die Nato. Das
Raketenabwehrsystem in der Tschechei und Polen hat sicher nichts mit
einer
iranischen Bedrohung zu tun, sondern richtet sich gegen Russland.
Wo aber liegt hier das deutsche Interesse? Nach all den Opfern, die
unser
Volk in seiner zweitausendjährigen Geschichte bringen musste, brauchen
wir
nichts mehr als eine Friedenspolitik nach Schweizer Muster. Merkel
aber will
Deutschland überall für die Interessen der USA und Israels eingreifen
lassen, auch wenn sie im Falle Georgiens bemerkenswerte Zurückhaltung
übt.
Erfreulicherweise hat in den letzten Monaten seiner Amtszeit Bush
keinen
weiteren großen Konflikt entfesselt. Die Gefahr für Deutschland aber
bleibt,
so lange auf unserem Territorium US-Besatzungstruppen stehen und die
Bundesrepublik unter US-Oberbefehl der Nato angehört, die sich von dem
einstigen Verteidigungsbündnis zu einer imperialistischen
Interventionsallianz total gewandelt hat.
Die sog. BRD ist heute schlimmer dran, als vor der 'Wieder-Vereinigung'
mit der DDR.
Dank Hrn. Kohn ('tschuldigung: Kohl) Haben wir rechtlich (de jure) weder
eine Verfassung noch ein gültiges Grundgesetz. So ungeheurlich das
klingt, es ist wieder die alleinige Befehlsgewalt der Besatzungsmacht
gültig. Alle anderen 'Rechts'handlungen sind von denen nur geduldet.
Hier folgt ein Zitat aus einem Buch: Die Jahrhundertlüge.
MW
Zitat----------->
Zur Geltung des Grundgesetzes
Während der "2 + 4 Verhandlungen" am 17.07.1990 in Paris hat der
US-Außenminister James Baker dem Außenminister der "BRD", Hans Dietrich
Genscher, im Beisein der weiteren Außenminister Eduard Schewardnadze,
Markus Meckel und Krzyzstof Skubiszewski mitgeteilt, dass der Art. 23
a.F. "Grundgesetz" per 18.07.1990 0:00 Uhr MEZ "gestrichen" ist. Diese
Regelung wurde im "Einigungsvertrag" dann übernommen, worauf hin das
"Grundgesetz" an sechs Stellen geändert wurde und auch eine neue
Präambel bekam.
Am 17.07.1990 hatten sich Meckel und Genscher u.a. mit der polnischen
Forderung einverstanden erklärt, dass in der zukünftigen Verfassung des
vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der
Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 a.F. nicht mehr
enthalten sein soll - dies forderte Polen, um jegliche Gebietsansprüche
Deutschlands auszuschließen.
Der sogenannte "Einigungsvertrag" wurde nur von der "BRD" ratifiziert,
aber von keinem einzigen der Siegermächte, weil insbesondere die
gemeinsame Verfassung für beide Teile Deutschlands nicht geschaffen
wurde. Auch die vorher zugesicherte "volle Souveränität" durch die
Siegermächte wurde nachträglich wieder aufgehoben. Dies läßt sich den
einschlägigen Archiven der Gegenwart entnehmen (siehe unten).
Am 25.09.1990 haben die Westalliierten, auf Grund der Weigerung der
"BRD/DDR"-Politiker das Faktum der Nichtexistenz der "BRD" anzuerkennen,
ein "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin"
(siehe Bildnachweis ??) zwischen den Westalliierten und der "BRD"
geschlossen und somit wurde folgender Text in Art. 4 dieses
"Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten
Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder
gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin*
erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht
rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten
und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und
Behörden behandelt."
* Da alle alliierten Entscheidungen in Berlin ergangen sind, betrifft
dies auch alle jemals getroffenen Entscheidungen! Damit gehört
beispielsweise Berlin noch immer nicht zum Bundesgebiet und kann
demzufolge auch nicht die Hauptstadt Deutschlands sein! Da Berlin damit
exterritorial ist, können dort erlassene Gesetze auf deutschem Boden
nicht wirksam sein! Merken Sie etwas?
Das glauben Sie nicht?
In einem Schreiben der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 wurde noch einmal
"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der
jüngsten Entwicklungen in
Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte Ihrer
Vorbehalte zum Grundgesetz
einer erneuten Prüfung unterzogen haben.
Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der
Berliner Vertreter zum
Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag
und im Bundesrat, die
insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz
angesprochen sind,
werden hiermit aufgehoben.
Die Haltung der Alliierten, "dass die Bindungen zwischen den
Westsektoren Berlins und der
Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei
sie berücksichtigen,
dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der
Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert
werden, bleibt unverändert."
(BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068) (siehe Bildnachweis ??)
So unglaublich es auch für Sie klingt: Tatsache ist, dass Berlin nie ein
Teil der "Bundesrepublik Deutschland" war, es weiterhin nicht ist daher
auch keinesfalls die Hauptstadt sein kann!
23
Verschiedene Bundesverfassungsgerichtsurteile haben dies ebenfalls
bestätigt: BverfG 2 BvL 6/56 vom 21. Mai 1957, BverfG 2 BvF 1/73 vom 31.
Juli 1973, BGBl. II 1990, S. 1274 u.a.
1994 stimmten Bundestag und Bundesrat dem "Übereinkommen zur Regelung
bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 zu. (Vgl. BGBl. II
1994, S. 26, Art. 1, Buchstabe d) Damit gab die "BRD" endgültig ihren
Anspruch auf "volle Souveränität" auf.
Weitere Verträge bestätigen die nicht vorhandene Souveränität
Art. 2: "Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben
in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft."
Art. 4: "Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben
in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und
rechtskräftig."
(Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40
ff. und BGBl. II, S.1386)
"Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische,
gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet
oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht in Kraft."
(Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite 1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs.
1)
Auch ist völkerrechtlich betrachtet eine "Einigung" noch lange keine
Wiedervereinigung. Danach stellt sich die juristische Frage, ob sich das
"Grundgesetz" noch auf einen in diesem selbst bestimmten räumlichen
Geltungsbereich erstreckt. Die Präambel spricht zwar davon, dass das
"Grundgesetz" für "das gesamte Deutsche Volk" gelten soll. Dies
bezeichnet jedoch keinen territorialen Geltungsbereich.
Die rechtliche Würdigung für den "schlimmsten Fall" ergibt, dass die
"BRD" seit dem 18.07.1990 00:00 MEZ komplett abgeschafft wurde und zwar
durch besatzungs-hoheitlichen Akt in der Person des US-Außenministers
James Baker, der für alle Siegermächte handelte. Gegen dieses rechtliche
Faktum ist bisher noch kein durchschlagendes Gegenargument ersichtlich
geworden.
Das "Grundgesetz", das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist
(!) und nur durch "faktische Unterwerfung" eine Art Gewohnheitsrecht in
der "BRD" wurde (vgl. Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Rede im
Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948), kann aber als
"Ersatzverfassung" nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene
räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23)
verzichten. Als ranghöchstes Recht hat es diese grundlegenden
Bestimmungen selbst zu treffen! Dies ist derzeit nicht mehr der Fall und
somit ist die vermeintliche "BRD" nur noch eine nichtstaatliche
Organisation.
Damit sind aber alle rechtlichen Grundlagen für laufende Verfahren nach
StPO, ZPO, OwiG, AO usw. entfallen, so dass sich eine Entscheidung
hierauf nicht (mehr) stützen kann. Die Verfahren sind daher sämtlichst
einzustellen, es sei denn, von Seiten des Staates wird eine Legitimation
geliefert, die rechtlich zwingend ist. Unzulässig sind Argumentationen
mit der "normativen Kraft des Faktischen", "Gewohnheitsrecht" oder
ähnliche Verlegenheitslösungen. Diese sind als Eingriffsgrundlage gegen
den Bürger nicht geeignet!
Da auch die gesamte Rechtsprechung in der "BRD" auf dem Boden des
"Grundgesetzes" und in der "DDR" auf dem Boden der dortigen Verfassung
stand, ist nach dem 18.07.1990 in konsequenter Fortführung des Gedankens
zumindest von einem Stillstand der Rechtspflege auszugehen. Auch dies
würde eine Einstellung laufender Verfahren rechtfertigen!
Es braucht nicht der Frage nachgegangen zu werden, welches Recht bei
dieser Sachlage überhaupt gilt. Auf jeden Fall gelten die SHAEF-Gesetze
der Besatzungsmächte weiter, die neue und weitere Probleme aufwerfen.
Dies wurde durch entsprechende Vereinbarungen nach der "Vereinigung"
mehrfach festgestellt (Bsp.: "Übereinkommen zur Regelung bestimmter
Fragen in Bezug auf Berlin" (siehe Bildnachweis ??) vom 25.09.1990
(BGBl. 1990 II S. 1274)).
24
Fazit: Mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des "Grundgesetzes" hörte
die "BRD" auf zu existieren und die handelnden Politiker verloren damit
ihre Legitimation. Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum der
Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politiker
abgeschlossen wurden, nach internationalem und Völkerrecht nichtig!
Das betrifft beispielsweise auch den "Einigungsvertrag": Nach
internationalem Recht sind Verträge, die gegen Normen des Völkerrechts
verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des "Wiener Übereinkommen über das
Recht der Verträge" vom 23. Mai 1969, von der "BRD" ratifiziert am
Artikel 53 - Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des
Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im
Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht.
Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen
Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft
in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der
nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des
allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.
Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte
Personen, die Vertretungsgewalt haben, Verträge abschließen können.
Diese Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht im
Gegensatz stehen.
Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikel 23 a.F.
"Grundgesetz" eben dieser Paragraph am 31. August 1990, dem Tag der
Unterzeichnung des "Einigungsvertrages", nicht mehr existent gewesen, da
er am 17.07.1990 gestrichen wurde. Damit kann der Paragraph 1 des
"Einigungsvertrages" (Beitritt gemäß Art. 23 a.F. "GG") wohl kaum
umsetzbar gewesen sein.
Des weiteren widerspricht Paragraph 2 des "Einigungsvertrages", der
Berlin zur Hauptstadt machen soll*, wie auf Seite 15 bereits
beschrieben, ebenfalls den vorhandenen Möglichkeiten der
Unterzeichnenden, die, wie ebenfalls schon erwähnt, auch nicht
legitimiert waren.
*Wie ihnen von den Seiten 19 und 21 ebenfalls schon bekannt ist,
widersprachen die Alliierten dem Passus, der Berlin zum "Bundesgebiet"
erklärte und zur Hauptstadt machen sollte und stellten fest, dass Berlin
weiterhin einen Sonderstatus besitzt und kein Bestandteil des Landes
ist. Somit werden durch den Einigungsvertrag Tatsachen vorgetäuscht, für
die die deutsche Seite garnicht legitimiert war und die deshalb auch
nicht stattfanden! (siehe Bildnachweis ??)
Da der "Einigungsvertrag" somit ungültig ist, ist das Gebiet der
ehemaligen "DDR" bis zum heutigen Tag kein Bestandteil der
"Bundesrepublik Deutschland"!
Das glauben Sie nicht?
Prüfen Sie es selbst nach: BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068
An der fehlenden Legitimation "unserer Regierung" hat sich im übrigen
bis zum heutigen Tag nichts geändert. Auch durch unsere
verfassungswidrigen "Wahlen" (siehe späteres Kapitel) wird keine
Legitimation hergestellt! Und so stehen wir der "Herrschaft der Politik"
ohnmächtig gegenüber, die wir nicht beeinflussen können. Und das nennen
diese "Vertreter des Volkes" tatsächlich DEMOKRATIE.
Und langsam dürfte so auch Ihnen klar werden, dass Demokratie wohl doch
etwas anderes ist.
Haben Sie in diesem Zusammenhang eigentlich schon bemerkt, dass unsere
"Kanzlerin" Angela Merkel mit aller Macht versucht, die EU-Verfassung
durchzusetzen?! Dies geschieht nur aus einem Grund: Dann sind zukünftige
Politikergenerationen pauschal legitimiert und es braucht nicht mehr der
Frage nachgegangen zu werden, wie lange das Deutsche Volk noch mit Lügen
ruhig gestellt werden kann. Es hat nämlich dann keine
national-selbständigen Rechte mehr.
Und wieder werden wir nicht gefragt, ob wir das auch wollen, obwohl es
hier um die Abstimmung für eine echte Verfassung geht. Aber davon später
mehr...
----------> Zitat Ende
Harald Maedl
2008-08-27 10:39:24 UTC
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Hier folgt ein Zitat aus einem Buch: Die Jahrhundertlüge.
Welches hier zum download gibt:
<http://rsv.daten-web.de/Germanien/IDR_-_DIE_JAHRHUNDERTLUEGE_-_V4.pdf>
Autor Holger Fröhner

Die Argumentationen in diesem Text beziehen sich hauptsächlich auf
einen Text von Dr. jur. Hans Werner Bracht (gestorben: 2005). Zur
Person siehe auch <http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Werner_Bracht>.
Ich zitiere aus Wiki:

"Bracht vertrat in einem Artikel in der Zeitschrift Huttenbriefe,
herausgegeben von Lisbeth Grolitsch und dem Freundeskreis Ulrich von
Hutten die Rechtsauffassung, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort
– jedoch entgegen der herrschenden Meinung in der Rechtswissenschaft
nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland – und Teile Preußens seien
von Polen und Russland völkerrechtswidrig annektiert worden..."

Allgemein wird Herr Bracht nicht als den Experten für Völkerrecht
gesehen, wie er von seinen Anhängern dazu hochstilisiert wurde und
immer noch wird.
Es ist schon bemerkenswert, dass dessen Sicht vom Völkerrecht gerne von
gewissen Kreisen instrumentalisiert wird.

Die "Jahrhundertlüge" zeigt eklatante Schwächen bezüglich Aussagen wie
das Völkerrecht funktioniert. Vor allem wird hierbei innerstaatliches
Recht mit Völkerrecht miteinander vermischt.
Würde man diesen dort stehenden Aussagen stringend folgen, dann müßte
nach Auslegung des Herrn Fröhner rechtlich gesehen das "Heilige
Römische Reich Deutscher Nationen" weiter bestehen, weil der Kaiser
seine Kompetenzen ueberschritten hat, indem er die Reichsstände und das
Reichskammergericht aus ihren Verpflichtungen dem Reich gegenueber
herauslöste.
Nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens und des Jüngsten
Reichsabschieds von 1654 ist auch der "Reichsdeputations-Hauptschluss"
von 1803, sowie der Friede von Luneville und der von Basel im Jahre
1795 unrechtmäßig zustande gekommen.
Es gibt daher keinen formal rechtsgültigen Beschluss des Reiches seit
1795 zur Auflösung des Hlg. röm. Reiches.
Und wenn man der formale Argumentation Fröhners und Konsorten bezogen
auf die das Geschehen zwischen 1789 und 1815 folgen würde, müßten wir
unverzüglich die rund 1200 Reichstände auf den Status von 1789
bringen;-)

Aber so funktioniert Völkerrecht nun mal nicht!


X-Post über de.soc.politik.texte und de.soc.recht.misc, Fup2 de.soc.recht.misc
--
Grüße
Harald
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